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Bußgeldrechner


Nach den von Ihnen eingegebenen Werten haben Sie gegen geltendes Recht verstoßen und müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

PKW
680,00 Euro Bußgeld
4 Punkte in Flensburg
3 Monate Fahrverbot


Hinweis: Die Zahl der Punkte ist unverbindlich. Die Bewertung erfolgt vorläufig durch das Kraftfahrt-Bundesamt und endgültig durch die für Maßnahmen nach dem Mehrfachtäter-Punktesystem zuständige Verwaltungsbehörde.








Erläuterungen zum Bußgeldrechner


Mit dem Rechner erhalten Sie die Möglichkeit, unverbindlich das zu erwartende Bußgeld zu berechnen.
Beachten Sie bitte, dass beim Erlass eines Bußgeldbescheides grundsätzlich noch Gebühren und Auslagen von mindestens 23,50 EUR hinzukommen.

Im Feld „Fahrzeugart“ muss hierbei das entsprechende Fahrzeug angegeben werden.
Die Liste „Fahrzeugart“ erhebt auf Grund der Vielzahl der verschiedenen Fahrzeugarten keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen wird beim Tatorttyp grundsätzlich nur zwischen inner- und außerorts (auch Autobahnen) unterschieden.

Hinweis: Bei der Erfassung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit müssen Sie folgendes beachten:
Zwischen dem Auslösen des Fotos („Blitz“) und dem Blick auf den Tacho vergeht ein gewisser Zeitraum. Instinktiv nimmt man hierbei den Fuß vom Gas oder tritt das Bremspedal. Deshalb können zwischen der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung und der durch Sie abgelesenen Geschwindigkeit z.T. erhebliche Unterschiede bestehen.
Weiterhin wird zu Ihren Gunsten von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen. Diese hängt vom Messverfahren und von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Das Ergebnis der Berechnung kann also nicht als verbindlich angesehen werden.

Im Bußgeldbereich werden außer der Geldbuße noch Gebühren und Auslagen erhoben. Weiterhin kommt eine Erhöhung der Geldbuße in Betracht, wenn Sie bereits "Voreintragungen" wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg haben. Außerdem kann bei beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot angeordnet werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Fragen & Antworten".
Besonderheiten treten ebenfalls bei Betroffenen mit einem Führerschein auf Probe auf. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Kraftfahrt-Bundesamt